Blick ins Fischbacher Moos
11.11.2021

Fehlende Pufferzonen beim Fischbacher Moos

Das Fischbacher Moos in Fischbach-Göslikon ist zusammen mit dem Taumoos in Niederrohrdorf das letzte verbliebene Hochmoor von nationaler Bedeutung im ganzen Kanton Aargau. Pro Natura Aargau setzt sich mit einer Beschwerde für die Erhaltung des wertvollen Moors ein.

Moore entstehen nicht von heute auf morgen, sondern im Laufe von tausenden von Jahren. Das Fischbacher Moos liegt in einer Toteismulde der letzten Reussvergletscherung. Nach dem Abschmelzen des Eises bildete sich ein See, welcher in über 10'000 Jahren verlandet ist. Im Lauf von Jahrtausenden entwickelte sich ein Hochmoor von nationaler Bedeutung.

Das Überleben von Mooren mit ihrem unschätzbaren Wert für Natur und Klima ist gefährdet, wenn in unmittelbarer Nähe gedüngt wird. Darum schreibt das Gesetz vor, dass Moore mit Pufferzonen vor diesen und anderen Dritteinwirkungen zu schützen sind. Im Rahmen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung der Gemeinde Fischbach-Göslikon wurde es unterlassen, die gesetzlich vorgeschriebenen Pufferzonen zum Schutz des Fischbacher Moos auszuscheiden. Das bedeutet, dass intensive landwirtschaftliche Nutzung im Einzugsgebiet des Fischbacher Moos (weiterhin) zugelassen ist. Dadurch kommt es zu Nährstoffeinträgen in das Moorbiotop, welche das Moor schädigen.

Moorschutz muss umgesetzt werden

Obschon seit 30 Jahren eine klare gesetzliche Verpflichtung besteht, die Moore mit Pufferzonen zu schützen, ist dies heute immer noch nicht in allen Gemeinden umgesetzt. Matthias Betsche, Geschäftsführer von Pro Natura Aargau, betont: «Moore erbringen unverzichtbare Leistungen von hohem ökologischem, wirtschaftlichem und gesellschaftlichem Wert. Unsere geschützten Moore werden zunehmend trockener und mit Nährstoffeinträgen belastet. Es ist höchste Zeit, den Moorschutz in allen Gemeinden umzusetzen». Das Fischbacher Moos ist sehr wertvoll. Es ist eines der letzten Hochmoore von nationaler Bedeutung im ganzen Kanton Aargau.

Die Naturschutzorganisation hat daher gegen die kommunale Nutzungsplanung Beschwerde eingereicht. Der Geschäftsführer von Pro Natura Aargau, Matthias Betsche, erklärt: «Mit der Beschwerde setzen wir uns dafür ein, dass ökologisch ausreichende Pufferzonen für den Schutz des Fischbacher Moos ausgeschieden werden». Damit wird eine Nutzung in der Umgebung des Moores sichergestellt, die mit den übergeordneten Moorschutzbestimmungen in Einklang steht und zur Erhaltung unserer letzten Moore im Kanton Aargau beiträgt.

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