06.04.2023 Gewässer

Die Zusammenlegung von ARAs macht Sinn

Die Zusammenlegung von ARAs macht Sinn Pro Natura Aargau begrüsst die kantonale Richtplanänderung für die Planung von Zusammenschlüssen von Abwasserreinigungsanlagen (ARA), insbesondere auch das
Projekt ARA Seetal, welches mit der Richtplanänderung ermöglicht wird.

Die ARA Seetal wird ökologische Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen sowie Kompensationen für die Landwirtschaft erfordern, da das Infrastrukturvorhaben Auswirkungen auf Natur und Umwelt sowie Landwirtschaft hat. Diese Massnahmen sollen in Zusammenarbeit mit allen Akteuren, inklusive Naturschutz und Landwirtschaft, erarbeitet werden. Um Planungssicherheit herzustellen und raumwirksamen Tätigkeiten aufeinander abzustimmen, unterstützt Pro Natura Aargau dieses Richtplanverfahren und das damit ermöglichte
Projekt ARA Seetal. Die Naturschutzorganisation stimmt der Planungsanweisung im Grundsatz zu, wonach die Reduktion des Auenschutzparks am Standort der ARA Seetal anderweitig zwingend zu ersetzen ist.


Die Umsetzung des Projekts ARA Seetal bedingt Eingriffe in den Auenschutzpark, setzt die für Fische und Landwirtschaft zunehmend prekäre Wasserführung von Bünz und Aabach weiter unter Druck, greift in Lebensräume beispielsweise von Wasserfledermäusen ein, und erfordert Leitungen durch empfindliche Naturschutzgebiete. Das Richtplanverfahren nimmt daher zurecht zur Grundlage, dass ökologische Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen durch die ARA Seetal zu leisten sein werden. Im Rahmen des Projektes werden auch landwirtschaftliche Auswirkungen des Vorhabens zu berücksichtigen sein. Pro Natura Aargau unterstützt, dass die durch die Aufhebung der ARA freiwerdenden Flächen zu Fruchtfolgeflächen für die Landwirtschaft aufgewertet werden.


Matthias Betsche, Grossrat und Geschäftsführer von Pro Natura Aargau, stellt fest: «Mit der Leistung von Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen kann ein Infrastrukturvorhaben trotz gewisser Nachteile für Natur und Umwelt sowie Landwirtschaft realisiert werden. Pro Natura Aargau unterstützt das Richtplanverfahren. Dieses ermöglicht das Projekt ARA Seetal, unter der Voraussetzung, dass die Auswirkungen des Projektes kompensiert werden. Die Festsetzung der erforderlichen Kompensationsmassnahmen ist jetzt in Zusammenarbeit mit allen Akteuren in weiteren Planungsverfahren an die Hand zu nehmen.»